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16.12.2014, 00:08 Uhr
Mimmo

Avatar von Mimmo


Zitat:
LKWundMEHR postete
Hier ging es ganz klar um Abzocke und zwar seitens des Kaufinteressenten.

Hallo, wir hatten uns ja über das Thema schon ausserhalb des HBF unterhalten.

Ich möchte hier noch nicht einmal von einem "Kaufinteressenten" sprechen.Denn das Wort ist schon übertrieben.
Vielmehr(und das dürfte diejenigen auch interessieren, die ständig Ware verkaufen) handelt es sich um Leute, denen es in der Regel überhaupt nie um den Ebay Artikel geht.
Vielmehr halten diese miesen Typen nur Ausschau auf solche unglücklichen Situationen, und versuchen dann " ihre Rechte " geltend zu machen.Der Artikel spielt hier überhaupt keine Rolle, sondern nur der Wert.

Und das ist der Knackpunkt

Mike

Edit: Zitat repariert

Dieser Post wurde am 16.12.2014 um 06:18 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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16.12.2014, 00:15 Uhr
baroni

Avatar von baroni

Mike,
welche unglückliche Situation meinst Du?
Einen Artikel für 1 Euro in eine Verkaufsplattform zu stellen, empfinde ich nicht als Unglück. Wenn ich mehr dafür haben will, sollte ich ich in der Lage sein, dieses Kund zu tun, oder dem Warenhandel besser meiden!

Gruß,
Thorsten
--
Aktueller denn je:
Wer in der Demokratie schläft, wird in der Diktatur erwachen! ©@bisher unbekannter Autor
... aber wenigstens keine Augenringe haben.
©@Christine Prayon
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16.12.2014, 00:50 Uhr
baroni

Avatar von baroni


Zitat:
Tatra 141 postete
So einfach ist für mich die Sache nicht!

Das glaube ich aber schon!



Zitat:
Tatra 141 postete

Jeder Bieter geht bei einer Auktion mit seinem Gebot einen Kaufvertrag ein.


Richtig, Bieter und Anbieter gehen den Kaufvertrag ein!



Zitat:
Tatra 141 postete

Das bedeutet aber umgekehrt nicht automatisch, dass er auch die Ware tatsächlich käuflich erhält.


In welchen Land leben wir, wenn ein gültiger Kaufvertrag plötzlich/willkürlich nicht mehr gültig sein sollte?



Zitat:
Tatra 141 postete

Werde ich z. Bsp. überboten, kann ich auch nicht auf den Kaufvertrag bestehen und dem Anbieter die Rechnung von einem Ersatzkauf vorlegen und die (Mehr-) Kostenübernahme verlangen!


Das wäre eine Ausnahme, wenn es sich um bei der Verkaufsplattform um eine Auktion handelt. So wie es ja in dem Fall gegeben war.
Aber, diese Ausnahem ist nicht eingetreten. Das 1 €uro Angebot wurde nie auf der Verkaufsplattform überboten!

Vielmehr hat der Verkäufer dem Kaufberechtigten den Effenberg gezeigt und ihm gesagt, er habe irgendwo einen anderen Käufer aus den Hut gezaubert, der ihm mehr geboten hätte.
Eigentlich verläuft ja wohl ein Auktion so, daß man dem Überbotenen die Möglichkeit einräumt, sein Gebot zu erhöhen, bis zu dem Zeitpunkt, der vorher als Auktionsende eingeräumt wurde.

Genau an diesem Punkt hat sich der Verkäufer schuldig gemacht, in dem er seine Vertrag nicht eingehalten hatte!

Wenn jetzt der Käufer einen Ersatzkauf für die nicht erhaltene Ware tätigen muß, warum sollte man dem Betrüger nicht genau für diesen Betrag in Haftung nehmen können? Er selbst hat ja erst den Käufer dazu genötigt!

Wir sind hier nicht auf einem Ponnyhof, wo jeder mal so zum Spaß anbeiten kann.
Und damit meine ich beide Seiten. Verkäufer der nur mal sehen will, was sein Produkt denn so bringen kann, wie auch Käufer, die mal so zum Spaß 14.ooo.ooo,- anbieten, so sie denn den Zuschlag erhalten.

Gruß,
Thorsten
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16.12.2014, 06:32 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Tatra 141 postete
Jeder Bieter geht bei einer Auktion mit seinem Gebot einen Kaufvertrag ein.

Richtig, genau so ist es. Und (Kauf)verträge sind im Allgemeinen einzuhalten. Wäre das nicht mehr so, hätten wir ein großes Problem.
Oder wie fändest Du es z.B., wenn Dich Dein Vermieter heute Mittag auf die Straße setzt, weil ihm heute Morgen beim Frühstück eingefallen ist, dass ihn Euer gemeinsamer Mietvertrag nicht mehr interessiert?


Zitat:
Tatra 141 postete
Das bedeutet aber umgekehrt nicht automatisch, dass er auch die Ware tatsächlich käuflich erhält.
Werde ich z. Bsp. überboten, kann ich auch nicht auf den Kaufvertrag bestehen

Auch das ist richtig. In dem Kaufvertrag, den Du bei Gebotsabgabe mit Verkäufer abschließt, steht nämlich auch drin, dass dieser Kaufvertrag ungültig wird, wenn jemand anderes innerhalb der Auktionslaufzeit ein höheres eBay-Gebot abgibt.

Wenn Du und LKWundMEHR schon dem höchsten deutschen Zivilgericht nicht glaubt, dann vielleicht eBay selbst. Lest deren AGB (denen ihr durch die Nutzung von eBay zustimmt), §6, 1. und 5.


Tschüs,

Sebastian
--
Baumaschinen-Modelle.net - Schwerlast-Rhein-Main.de
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16.12.2014, 06:54 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
LKWundMEHR postete
Wie hoch war denn das Höchstgebot des 1. Interessenten? Er konnte doch nie davon ausgehen den Artikel für 1 Euro zu bekommen. Wieviele Beobachter (potentielle Kaufinteressenten) gab es zu dem Angebot zum Zeitpunkt des Abbruchs?

Das interessiert nicht. Wie schon von baroni, mir und sogar von Wolfram geschrieben: Käufer und Verkäufer hatten zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs einen gültigen Kaufvertrag über ein Stromaggregat zum Preis von einem Euro.
(Wobei ich glaube, dass Wolfram das so eigentlich nicht schreiben wollte. )


Zitat:
LKWundMEHR postete
Was hat denn der Käufer ausserhalb ebay für das Aggregat tatsächlich bezahlt? All das müsste hier mit einfließen und berücksichtigt werden.

Ich bin mir sehr sicher, dass der Käufer vor dem OLG seinen Schaden hat konkret nachweisen müssen - z.B. durch Vorlegen einer Rechnung für ein vergleichbares Aggregat.


Zitat:
LKWundMEHR postete
Ein Schaden ist hier einfach nicht entstanden, der Käufer hätte ja auf ein weiteres Angebot eines anderen Verkäufers bieten können.

Wer sagt denn, das er das nicht hat? Aber selbst wenn nicht: Wer sagt denn, dass er das Aggregat auf eBay kaufen muss? Er kann genausogut zu einem "normalen" Händler gehen.


Zitat:
LKWundMEHR postete
Wie schon zu Beginn erwähnt - armes Deutschland! Wirkliche Rechtssprechung sieht anders aus.

Bei allem Respekt: Recht ist das, was im Gesetz steht und nicht das, was der Stammtisch gerne hätte.


Zitat:
LKWundMEHR postete
Ich hatte auch schon mehrere Auktionen die aus eben dem selben Grund beendet wurden - na und?

Dann hattest Du bislang halt einfach Glück, dass Deine Käufer so schlecht informiert waren. (Oder sie waren zu faul, wegen eher kleiner Beträge den Aufwand zu treiben, Deinen Namen und Deine Adresse herauszufinden.)


Zitat:
LKWundMEHR postete
Wozu gibt es den schließlich die Optionen für einen Abbruch?

Weil es zum Beispiel auch noch § 119 BGB gibt.


Zitat:
LKWundMEHR postete
Außerdem ist bei den Gebühren die ebay und PayPal mittlerweile für Privatkunden veranschlagen durchaus nachvollziehbar wenn hier jemand abbricht und außerhalb verkauft.

Wer genau zwingt Dich (oder den Verkäufer des Stromaggregats) dazu, überhaupt eBay und PayPal zu benutzen?


Tschüs,

Sebastian
--
Baumaschinen-Modelle.net - Schwerlast-Rhein-Main.de

Dieser Post wurde am 16.12.2014 um 06:56 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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16.12.2014, 08:44 Uhr
Gast:LKWundMEHR
Gäste


Schau mal Sebastian, mir geht es um diese Kollegen hier:

http://www.stern.de/tv/sterntv/abzocke-bei-ebay-wenn-auktionen-vorzeitig-abgebrochen-werden-2153447.html

Wegen einem Abbruch eines Artikels der neu 50,- EUR kostet macht doch keiner so einen Aufriss, oder? Aber das was du hier lesen kannst ist offensichtlich Masche! Hier wird das Gesetz FALSCH ausgenutzt. Ist das rechtens und richtig?

Stammtischparolen habe ich nicht nötig Sebastian, geschweige denn Zeit dazu - kann dich hier also beruhigen .

Du hast natürlich recht, niemand zwingt mich dazu ebay zu benutzen - das habe ich ja auch nie behauptet, oder? Ich sagte lediglich ich habe Verständnis für den Abbruch manches Verkäufers aufgrund der meines Erachtens mittlerweile zu hohen Gebühren. Ich für mich verkaufe hier nur noch wenn gar nichts anderes geht aus besagtem Grund.

Mit solch einer Aussage ICH würde Auktionen abbrechen wäre ich vorsichtig! Das habe ich nie gesagt, geschrieben oder gemacht. Lese bitte genau und komplett bevor du vorschnell urteilst und mir Dinge unterstellst die ich so nicht geschrieben habe. Ich habe geschrieben "Ich hatte auch schon mehrere Auktionen die aus eben dem selben Grund beendet wurden - na und? ICH habe deshalb noch nicht einmal einen VERKÄUFER angeschrieben."

Oder ausführlich/anders ausgedrückt: Hatte auch schon bei mehreren Auktionen mitgeboten - aktuell erst vorgestern, ging um ein Modell von WSI - die vom Verkäufer aus besagten Gründen abgebrochen wurden. Den Verkäufer habe ich deswegen nie angeschrieben oder angerufen. Wenn du Zeit und Muße dazu hast, ok. Jedem das Seine. Wäre mir schon zu nervig und die Zeit zu schade.

Hoffe das ist soweit dann auch geklärt !
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16.12.2014, 12:00 Uhr
baroni

Avatar von baroni


Zitat:
LKWundMEHR postete
...

Wegen einem Abbruch eines Artikels der neu 50,- EUR kostet macht doch keiner so einen Aufriss, oder?
...

Hey Daniel,
warum kann man dann der Artikel, welcher ja neu nur 5o,- € kostet und für 1,- € angeboten wurde, nicht auch für 1,- € verkaufen? Was soll der ganze Aufriss?

Selbst Dein erwähnter Stern-Artikel spricht eindeutig Kaufvereinbarung ist Kaufvereinbarung! Und er empfiehlt auch eindeutig, wenn Du nicht bereit bist, einen Artikel für 1,- € zu verkaufen, dann bitte biete diesen auch nicht nur für 1,- € an!

Mit gezinkten Karten spielen und andere dann des Betruges bezichtigen... seltsames Rechtsverständnis.

Gruß,
Thorsten
--
Aktueller denn je:
Wer in der Demokratie schläft, wird in der Diktatur erwachen! ©@bisher unbekannter Autor
... aber wenigstens keine Augenringe haben.
©@Christine Prayon

Dieser Post wurde am 16.12.2014 um 12:07 Uhr von baroni editiert.
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2607 — Direktlink
16.12.2014, 12:19 Uhr
Gast:LKWundMEHR
Gäste


Das fragst du mich warum manch ein Verkäufer das nicht so anbietet? Keine Ahnung Thorsten...vielleicht wegen dem "Auktionstrieb"?! Es ist ja meist so, dass in Auktionen oft höher geboten wird wie bei Festpreisangeboten. Vielleicht deshalb der Startpreis 1,- EUR? Siehe hier auch mein letzter Verweis auf die Mammoet-Modelle LTM11200 mit Masttransporter. Sofort-Kauf wäre für den Käufer knapp 300,- EUR billiger gewesen als letztendlich in der Auktion.

Zu deinem letzten Satz...ich unterstelle jetzt einfach mal den meisten Verkäufern, dass sie NICHT von vorn herein darauf hoffen, dass ihnen jemand einen Sofort-Kauf ausserhalb von ebay macht, von dem her ist dein letzter Satz für mich nicht ganz sinnig.

Wie du auch ganz klar in dem Artikel nachlesen kannst geht es hier um Betrug seitens des Käufers der ganz klar darauf spekuliert, dass jemand einen Fehler beim Auktionsabbruch macht. Und dieser soll dann noch mit Entschädigung seitens des Verkäufers belohnt werden??? Das ist für mich seltsames Rechtsverständnis.
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2608 — Direktlink
16.12.2014, 12:54 Uhr
Gast:wsi-fan
Gäste


Sportlich:

http://www.ebay.de/itm/LIEBHERR-LTM-1050-Sondermodell-CHRISTEN-RAR-/381089790558?pt=Spielzeugautos&hash=item58bab8ba5e

Dieser Post wurde am 16.12.2014 um 12:55 Uhr von wsi-fan editiert.
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2609 — Direktlink
16.12.2014, 13:14 Uhr
Mimmo

Avatar von Mimmo


Zitat:
baroni postete
Mike,
welche unglückliche Situation meinst Du?
Einen Artikel für 1 Euro in eine Verkaufsplattform zu stellen, empfinde ich nicht als Unglück.
Gruß,
Thorsten

Hallo Thorsten,

gehört zwar gegenwärtig nicht ganz hierher aber ich antworte trotzdem, hole deswegen auch etwas aus.

Da zur Zeit ja in den Medien fast jeden Tag nur noch um die ganze Flüchtlingsproblematik etc. berichtet und diskutiert wird, sollte man allerdings auch nicht vergessen dass es hierzulande auch viele Menschen gibt, denen es finanziell nicht(so) gut geht.
Nun fragst du dich sicher, was das jetzt mit dem Thema hier zu tun hat.

Nun ganz einfach:Hast du dir schon mal darüber Gedanken gemacht, dass es auf Ebay auch Leute gibt, die nicht aus Jux und Dollerei etwas verkaufen?! Nein vielleicht müssen sie es sogar , um irgendwelche Schulden oder Rechnungen begleichen zu können.

Ich würde dich da gerne mal erleben, wenn du nach jedem Strohalm greifen musst, und dir in so einer Situation einer an den Karren fährt, dem es nur um Abzocke geht.
Stell dir mal vor, du müsstest eine Sache(Wert 4000 Euro) für 50 Cent verkaufen, wärend es dir hinten und vorne nicht mehr reicht, und du nicht weisst wie du über die Runden kommst.(Scheidung, Gerichtsvollzieher, Schulden etc.)

Thorsten...bitte sehe es auch mal aus dieser Perpektive.
Ist aber nur meine Meinung.Wenn es Blödsinn ist, darf der Admin meinen Post auch gerne löschen.

Mike

Dieser Post wurde am 16.12.2014 um 13:17 Uhr von Mimmo editiert.
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2610 — Direktlink
16.12.2014, 14:08 Uhr
gekufi



Hallo

Es gab doch erst kürzlich wieder ein Urteil gegen einen Verkäufer wegen so einer Sache. Und dort hat der Richter ganz deutliche Worte gefunden, zumindest wenn man der Berichterstattung im Radio glauben darf.

1.) Wenn der Verkäufer die Auktion vor dem normalen Auktionsende (egal mit welchen Ausreden) beendet und das höchste Gebot zu diesem Zeitpunkt bei 1€ steht, dann hat er das gültige 1€-Gebot und den damit gültigen Kaufvertrag über eben diesen einen Euro durch seinen vorzeitigen Abbruch sogar selbst herbeigeführt. Denn wenn die Auktion normal zu Ende gelaufen wäre, dann hätte das höchste Gebot ja noch steigen können durch andere Bieter, welche evtl. bis zum Schluss mit dem Bieten warten.
Man hat ein mögliches höheres Gebot also selbst verhindert, diese Schuld kann man keinem anderen geben.

2.) Wenn man als Anbieter seinen Gegenstand (was auch immer) nicht für einen Euro verkaufen will, dann ist man eben auch in der Pflicht, entweder einen höheren Startpreis oder aber einen Mindestpreis festzulegen. Gebote unter dem Mindestpreis bekommen dann die Meldung, dass selbiger noch nicht erreicht wurde.
Genau dafür bietet E-Bay diese beiden Möglichkeiten. Wenn man diese nicht nutzt (z.B. wegen Gebühr sparen), dann muss man damit leben, dass es zum Schluss auch bei einem 1€-Gebot enden kann. Und da kommt man dann auch nicht mehr so leicht heraus, da man die Auktion bewusst ohne Mindestpreis bzw. höheren Startpreis gestartet hat und somit das eigene Risiko (Auktionsende mit 1€) in Kauf genommen hat.

Gruß Gerd
--
Gruß aus Unterfranken
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2611 — Direktlink
16.12.2014, 15:02 Uhr
Gast:wsi-fan
Gäste


So sieht's aus. Und wer einen Dienst (Ebay) nutzt, sollte geflissentlich auch dessen AGB lesen/kennen.

@Mimmo: Sicherlich gibt's solche Beispiele. Andersrum gibt's aber vielleicht auch Bieter, die arme Schlucker sind und sich über ein vermeintliches Schnäppchen freuen. Was meinst du wie die gucken, wenn der Verkäufer dann nicht liefern will?

Das Gesetz ist in dem Fall eindeutig und findet immer Anwendung. Ganz egal, welche Motive Käufer oder Verkäufer verfolgen und welchen persönlichen Hintergrund sie jeweils haben. An die gesetzten Spielregeln, die alles andere als ein Geheimnis sind, müssen sich nunmal alle halten.

Dieser Post wurde am 16.12.2014 um 15:03 Uhr von wsi-fan editiert.
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2612 — Direktlink
16.12.2014, 17:34 Uhr
Gast:LKWundMEHR
Gäste


Ich versuchs noch ein letztes Mal, weiter werde ich mich dazu nicht äußern denn offensichtlich kriegt das hier nahezu jeder in den falschen Hals...ist mir dann doch zu doof. Wer mein erstes Post zu diesem Thema (2596) genau gelesen hat, hat hoffentlich verstanden, dass es mir um Leute geht, die hier das Gesetz ausnutzen, sprich Verkäufer über den Tisch ziehen indem sie gezielt auf Auktionen bieten in der Hoffnung, dass der Verkäufer diese vorzeitig beendet und einen "falschen" Grund für die Beendigung angibt (diesen falschen Grund dürfte es bei ebay eigentlich schon gar nicht als Option geben aber sei es drum) um daraus später richtig Geld zu schlagen.
Wenn ihr das alle richtig findet hoffe ich doch sehr, dass ihr nie einen Fehler macht und wenn doch, dass ihr - und das meine ich ganz ehrlich - nie zu denen gehört die so wie die beschriebenen Personen dermaßen dafür bezahlen dürfen. Zitat Ende!
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2613 — Direktlink
16.12.2014, 19:28 Uhr
Mimmo

Avatar von Mimmo

Hier mal was zur Abwechslung:-))

http://www.ebay.de/itm/LIEBHERR-R970-SME-Hydraulik-Kettenbagger-Neu-Ovp-/321616427500?pt=Spielzeugautos&hash=item4ae1d539ec

Ich bin fast sicher, das Liebherr seine Preise für den 970er auch erhöht, sobald er wieder lieferbar ist.
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2614 — Direktlink
16.12.2014, 20:03 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
LKWundMEHR postete
Schau mal Sebastian, mir geht es um diese Kollegen hier:

http://www.stern.de/tv/sterntv/abzocke-bei-ebay-wenn-auktionen-vorzeitig-abgebrochen-werden-2153447.html

Naja, es steht doch schon im Artikel, dass es Rechtsmissbrauch ist, ein ganzes Geschäftsmodell auf dieser "Masche" aufzubauen - und zumindest einer der Käufer hat ja auch vom LG Passau auf die Finger geklopft bekommen.


Zitat:
LKWundMEHR postete
Du hast natürlich recht, niemand zwingt mich dazu ebay zu benutzen - das habe ich ja auch nie behauptet, oder? Ich sagte lediglich ich habe Verständnis für den Abbruch manches Verkäufers aufgrund der meines Erachtens mittlerweile zu hohen Gebühren. Ich für mich verkaufe hier nur noch wenn gar nichts anderes geht aus besagtem Grund.

Wörtlich so geschrieben hast Du es in der Tat nicht. Du hast aber in Posting #2601 versucht, es als eine Art Notwehr hinzustellen, wenn der Verkäufer die Auktion abbricht, um den Artikel außerhalb eBays zu verkaufen, weil die Gebühren ja so hoch seien.

Bezüglich der Gebühren an sich bin sogar mit Dir einer Meinung: Inzwischen zahlt man alleine bei eBay ~10% Verkaufsgebühren, das finde auch ich reichlich viel.

Die Gebühren sind aber vorher bekannt und man hat als potentieller Verkäufer genau zwei sinnvolle Möglichkeiten damit umzugehen: Entweder man verkauft via eBay und zahlt die Gebühren oder man lässt es eben und verkauft nicht über eBay. Letzteres hätte dann den Vorteil, dass man noch diversen anderen möglichen rechtlichen Fußangeln aus dem Weg geht. Und vor allem "lernt" eBay, wenn überhaupt, nur über den eigenen Geldbeutel: Solange trotzdem jeder zu eBay rennt, werden die immer weiter die Gebühren erhöhen. (Genaugenommen wären sie blöd, wenn sie's nicht täten.) Erst, wenn die Verkäufer (und Käufer) ausbleiben, setzt vielleicht ein Umdenken ein.


Zitat:
LKWundMEHR postete
Mit solch einer Aussage ICH würde Auktionen abbrechen wäre ich vorsichtig! Das habe ich nie gesagt, geschrieben oder gemacht. Lese bitte genau und komplett bevor du vorschnell urteilst und mir Dinge unterstellst die ich so nicht geschrieben habe.

Stimmt, das habe ich heute morgen falsch gelesen. Tut mir leid.

Dann drehe ich die Aussage eben um: Hättest Du die Rechtssituation vorher besser gekannt, hättest Du evtl. ein Schnäppchen machen können.


Tschüs,

Sebastian
--
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16.12.2014, 20:16 Uhr
Gast:LKWundMEHR
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Sebastian du musst eben doch immer das letzte Wort haben ...und das ist wirklich nicht böse gemeint - einfach eine Feststellung . Wie schon gesagt ich schreibe nichts mehr zu dem Thema aber Entschuldigung angenommen und ich denke du hast mich zumindest z.T. verstanden um was es mir ging - danke dafür !

Zum Thema ebay...ich suche auch schon länger nach sinnigen Alternativen wenn meine Modelle beispielsweise hier im HB-Forum keiner haben will - solls ja auch geben . Aber ich denke es ist noch ein langer Weg bis ebay wirklich eine Konkurrenz bekommt - wenn überhaupt. Die Marktmacht/-stellung ist hier einfach zu hoch!
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2616 — Direktlink
16.12.2014, 20:29 Uhr
Gast:wsi-fan
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"mit Defekt" - da kann man sich viel drunter vorstellen...

http://www.ebay.de/itm/WSI-04-1125-Liebherr-R914-Excavator-Bagger-Neu-OVP-Masstab-1-50-mit-Defekt-/141509502212?pt=Spielzeugautos&hash=item20f29fa504
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2617 — Direktlink
19.12.2014, 17:33 Uhr
kranfan1



Zu wenig...

http://www.ebay.de/itm/ADK-2-achsig-30-t-M-1-50-Model-2083-von-Conrad-/121520060700?pt=Standmodelle_Baus%C3%A4tze&hash=item1c4b28f91c

Dieser Post wurde am 19.12.2014 um 17:34 Uhr von kranfan1 editiert.
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2618 — Direktlink
20.12.2014, 10:06 Uhr
Gast:LKWundMEHR
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...vielleicht noch kein Wahnsinn aber dennoch eine sehr optimistische Preisvorstellung (zumindest der Sofort-Kauf Preis) !

http://www.ebay.de/itm/WSI-Mercedes-Benz-Actros-Big-Move-Konvolut-8-St-1-50-/291331080715?pt=Spielzeugautos&hash=item43d4af820b
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2619 — Direktlink
20.12.2014, 15:52 Uhr
drp16



Auch recht sportlich dieser Preis:

E:3160" target="_blank">http://www.ebay.de/itm/ZZ-WSI-Sarens-Liebherr-Mobilkran-LTM-1350-6-1-NEU-in-OVP-1-50-ZZ-/400828201427?ssPageName=ADME:SS:SSE:3160

Edit: ich frage mich ja immer, wer das so kauft. Ist ja nicht mit Preisvorschlag, sondern er will einfach 599€, Punkt.
--
Gruß
Ludwig

Dieser Post wurde am 20.12.2014 um 15:54 Uhr von drp16 editiert.
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2620 — Direktlink
22.12.2014, 19:46 Uhr
Mimmo

Avatar von Mimmo

Der Verkäufer ist auch gut drauf.-)


http://www.ebay.de/itm/Original-Liebherr-Mobilbaukran-MK-88-/251763426547?pt=Standmodelle_Baus%C3%A4tze&hash=item3a9e4504f3
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2621 — Direktlink
27.12.2014, 14:08 Uhr
Gast:mac-michel
Gäste


Und dann noch mit schief aufbrachten Aufklebern oder Decals auf der LKW Pritsche



http://www.ebay.de/itm/371216849536?_trksid=p2055119.m1438.l2649&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&autorefresh=true

Beste Grüße
Michael
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27.12.2014, 15:44 Uhr
makrum




Zitat:
mac-michel postete
Und dann noch mit schief aufbrachten Aufklebern oder Decals auf der LKW Pritsche


Dazu muss man aber sagen, dass das Modell von Felbermayr Deutschland so ausgehändigt wurde.
Es gab auch (mal) das Modell mit der Zugmaschine Nr. 35, wo dann auf der Transportkiste der Felbermayr Deutschland -Aufkleber bzw. das Decal (seitens Felbermayr) angebracht wurde.

Gruss
Marcel
--
Gruss
Marcel
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2623 — Direktlink
28.12.2014, 09:56 Uhr
gastkran

Avatar von gastkran

Das ist doch kein originales Werbemodell oder?

http://www.ebay.at/itm/371216849536?ssPageName=STRK:MEWAX:IT&_trksid=p3984.m1423.l2648
--
.
.
Gruß aus Wien Alex
Copyright meiner Bilder liegt bei mir.
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2624 — Direktlink
28.12.2014, 10:10 Uhr
Gast:mac-michel
Gäste



Zitat:
gastkran postete
Das ist doch kein originales Werbemodell oder?

http://www.ebay.at/itm/371216849536?ssPageName=STRK:MEWAX:IT&_trksid=p3984.m1423.l2648

Ich kann es zwar auch kaum glauben, aber ist anscheinend so.
Dies wurde mir von zwei unabhängigen "Stellen" bestätigt.
Eine davon war ein ehemaliger Mitarbeiter in Hilden.

Zitat:
"Guten Tag, das Modell ist 100 % neu und original. Vermutlich liegt Ihre Falschannahme darin begründet, dass das Foto von der Felbermayr Schwerlast und nicht von der Schwermontage ist. Mein Angebot ist von der Schwermontage - eine Tochter der Felbermayr Schwerlast in Hilden. Da ich dort selbst gearbeitet habe, kann ich versichern, dass dort kein Aufkleber nachträglich angebracht worden ist. Es ist eine Sonderanfertigung für die Tochtergesellschaft. Beste Grüße!"


Beste Grüße
Michael
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