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Hansebubeforum » Vorbild » Kontrollen, Falschmessungen, Bürokratie bei Schwertransporten » Threadansicht

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15.05.2010, 07:03 Uhr
Samojede



Ich weiß gar nicht was ihr habt, diese Fahrer sind genauso wie alle anderen Fahrer die übers WE irgendwo stehen müssen.
Wenn Sie einen guten Chef haben fahren Sie mit der Zugmaschiene, oder Mietwagen nach Hause. Wenn nicht können Sie absatteln und auf den Maxi-Autohof in Mogendorf fahren. Da gibt es alles was man braucht!

Also ich für meinen teil hab schon schlechter gestanden!!
--
Gruß SAMO
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15.05.2010, 12:35 Uhr
Gast:spitz048
Gäste


Diese "bedauernswerten" Fahrer und deren Speditionen haben sich ein
Eigentor geschossen. Uwe P., Harry K., Samojede u.a. sagen die Fakten!.
Hier eine ach so schöne Fernfahrerromantik aufzubauen, ist etwas sehr
realitätsfremd.
Ich bedenke einen weiteren Aspekt: die Auftraggeber, die die Fracht am
Zielort haben wollen, werden sich die beteiligten Firmen in ROT notieren,
denn die erbrachten den Nachweis, dass sie es NICHT können! Auflagen-
erfüllung, Streckenprüfung etc. liegen bei den ausführenden Firmen, so
einfach ist die Praxiswelt.
Sentimentales Schönreden der Fehler der beteiligten Unternehmen mag bei
praxisfremden Usern gut ankommen. Praktiker hoffen, dass ihren Firmen
sowas erspart bleibt, denn eine blödere Negativreklame kann man sich nicht
einfangen. Wenn einem Unternehmen so ein Eigentor "gelingt", sollte es ein-
fach den Mund halten, statt das Fernsehen auf den Plan zu rufen.
Diese Posse ging durch alle Sender, die beteiligten Firmen bekamen jede Menge
Reklame, die ihnen noch sauer aufstossen wird (siehe potentielle Auftrag-
geber). Und die Mitbewerber danken erfreut......
Man nennt sowas "das wahre Leben", nicht Forumwelt.
Beste Grüsse
Spitz048
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15.05.2010, 19:03 Uhr
Harry K.




Zitat:
Steve12777 postete
@ Harry: Die Seite ist nett, aber da stehen wohl nur aktuelle Baustellen drin...
Hier bei uns ist ab Montag die B31 gesperrt, die Meldung taucht nicht auf und die Sperre geht ca. 6 Wochen ( http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/menu/1312100/ANFANG ),
und dann rollt der Verkehr wieder mal durch unseren Ort und die haben hier "zufällig" vor einigen Tagen angefangen, die Hauptstraße durch den Ort aufzureißen, mit einer zusätzlichen Ampel, da nur einspurig befahrbar...

Hi Stefan,

Wen Du auf der Baustellenseite auf "Tabelle" klickst, siehst Du alle Autobahnen und Bundesstraßen die überprüft werden können. Leider sind es nicht alle und so eben Deine B 31 nicht..... (Ist dies grundsätzlich eine S-Transportstrecke??)

Deinen Unmut verstehe ich aber voll, wenn vor der Tür zwei Baumaßnahmen gleichzeitig durchgezogen werden. Leider geht es oft gar nicht anderst - so auch bei uns im Rahmen des privaten Ausbaus der BAB 5. Alle Transporte über 5,5 m müssen von der Bahn runter und über die B 500 / B 36 geleitet werden. Aber auch dort stehen Deckenerneuerungen und sogar der Bau eines Kreisverkehrs an. Aufgrund der fast vierjärigen Bauzeit auf der BAB 5 wird also für mich der Supergau eintreten, dass wir keine Transporte über 5,5 m in Richtung Schweiz, Italien, Frankreich und Spanien fahren lassen können.......

Gruß aus dem Süden

Harry
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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15.05.2010, 19:16 Uhr
Harry K.




Zitat:
Wolfman postete
Natürlich Behördenversagen was sonst! Ein Streifenwagen am Dernbacher Dreieck hätte es verhindert, hätte man vorher, wie ich sah Baumaexponate, schon am Wiesbadener Kreuz auf die A66 und dann 61 umleiten können. Aber die Kommunikation zwischen den den Behörden der Länder hat noch nie wirklich funktioniert!

Hi Wolfmann,

Dein Beitrag veranlasst mich zu der Vermutung, dass Du meinen (Nr. 220) nicht gelesen hast oder eben ganz einfach nicht glaubst - Die Streckenprüfung vor Transportbeginn obliegt dem Erlaubnisinhaber und sonst niemanden - und somit ist er für die in diesem Fall einzigartigen Negativwerbung selbst verantwortlich - ich lege sogar noch einen nach - der Verantwortliche hat seinen Bescheid gar nicht gelesen oder zumindest hat der die Auflagen (Abfrage bei den AM`s) nicht beachtet.

Diese Verantwortung kannst Du auch nicht der Polizei zurechnen..... vor allem woher soll da das Personal kommen um 2-3 Tage ans AK Wiesbaden zu stehen und "Abfangjäger" zu spielen???

Allerdings muss ich Dir auch beipflichten, dass die Kommunikation zwischen den Ländern was Baustellen betrifft nicht die beste ist. Wie ich in meinem ersten Beitrag ab schon anmerkte - wenn die "Bauabteilung" der "Straßenabteilung" nichts sagt, kann sie auch nicht reagieren oder mit den benachbarten Kollegen absprechen......

Gruß aus dem Süden

Harry
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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229 — Direktlink
15.05.2010, 20:45 Uhr
Schnorro




Zitat:
Wolfman postete
Natürlich Behördenversagen was sonst! Ein Streifenwagen am Dernbacher Dreieck hätte es verhindert, hätte man vorher, wie ich sah Baumaexponate, schon am Wiesbadener Kreuz auf die A66 und dann 61 umleiten können. ...

Da liegt leider die Schiersteinerbrücke mit max. 48to und eine kleiner Brücke kurz vor der Schiersteiner mit max. 40to ....
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230 — Direktlink
15.05.2010, 23:11 Uhr
Gast:Steve12777
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Zitat:
Harry K. postete

Zitat:
Steve12777 postete
@ Harry: Die Seite ist nett, aber da stehen wohl nur aktuelle Baustellen drin...
Hier bei uns ist ab Montag die B31 gesperrt, die Meldung taucht nicht auf und die Sperre geht ca. 6 Wochen ( http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/menu/1312100/ANFANG ),
und dann rollt der Verkehr wieder mal durch unseren Ort und die haben hier "zufällig" vor einigen Tagen angefangen, die Hauptstraße durch den Ort aufzureißen, mit einer zusätzlichen Ampel, da nur einspurig befahrbar...

Hi Stefan,

Wen Du auf der Baustellenseite auf "Tabelle" klickst, siehst Du alle Autobahnen und Bundesstraßen die überprüft werden können. Leider sind es nicht alle und so eben Deine B 31 nicht..... (Ist dies grundsätzlich eine S-Transportstrecke??)

Deinen Unmut verstehe ich aber voll, wenn vor der Tür zwei Baumaßnahmen gleichzeitig durchgezogen werden. Leider geht es oft gar nicht anderst - so auch bei uns im Rahmen des privaten Ausbaus der BAB 5. Alle Transporte über 5,5 m müssen von der Bahn runter und über die B 500 / B 36 geleitet werden. Aber auch dort stehen Deckenerneuerungen und sogar der Bau eines Kreisverkehrs an. Aufgrund der fast vierjärigen Bauzeit auf der BAB 5 wird also für mich der Supergau eintreten, dass wir keine Transporte über 5,5 m in Richtung Schweiz, Italien, Frankreich und Spanien fahren lassen können.......

Gruß aus dem Süden

Harry

Hallo Harry, südliche Grüße zurück

Ich dachte, dass bezieht sich auf alle Baustellen auf allen BABs und Bs, nicht nur Schwertransportrouten.

Früher war es mal eine, als es noch galt, Satelliten Behälter für die Raumfahrt aus Immenstaad wegzufahren, aber die Produktion wurde verlagert.
Jetzt werden "nur noch" Satelliten gebaut und gefahren, also nichts Schweres im eigentlichen Sinne.

Die Behälter waren auch Fliegengewichte, einige 100kgs, aber dafür in den Abmessungen immens, Breiten von mehr als 3,50m und Höhen um die 5m waren keine Seltenheit.

Dieser Post wurde am 15.05.2010 um 23:12 Uhr von Steve12777 editiert.
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16.05.2010, 10:49 Uhr
Harry K.



Hi Stefan,

als die Seite aufgebaut wurde, war das Landesamt für Straßentechnik in Stuttgart für den Betrieb und Aktuallisierung verantwortlich und dann kam die immer wieder so toll verkaufte "Verwaltungsreform" hier im Ländle........ Wofür früher ein Mann zuständig war, "fummelt" nun jedes Straßenbauamt im ganzen Land mit....... Dadurch kommt es leider auch mal zu Verzögerungen beim Einstellen der einzelnen Bauvorhaben.
Ob das Straßennetz jemals über die urspünglichen Haut-Routen erweitert wird, wage ich mal hier ganz frech zu bezweifeln.......aber für die Planung der Urlaubsstrecke ist die Seite so schlecht nicht......

Gruß aus dem -nördlicheren- Süden

Harry
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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16.05.2010, 11:35 Uhr
Gast:Steve12777
Gäste



Zitat:
Harry K. postete
aber für die Planung der Urlaubsstrecke ist die Seite so schlecht nicht......


genauso habe ich mir auch Gedanken darüber gemacht und habe eben schnell eine Baustelle gesucht, von der ich wußte, dass die erst ab morgen gilt und habe den Test gemacht.

Es ist toll, nachsehen zu können, wo von A nach B größere Baustellen, Sperrungen oder Umleitungen sind.
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17.05.2010, 09:05 Uhr
Werner Weisshaar




Zitat:
Hendrik postete
Der Transport wiegt momentan angeblich 250 t (laut Artikel) und ist damit 10 t zu schwer.....also sagenhafte 4%. Alleine wegen 4% so ein Geschiß zu machen ist lächerlich.

Genehmigt waren demnach anscheinend 240 t. Wenn ich richtig zähle, handelt es sich um insgesamt 24 Achsen, davon 16 Achslinien. Man kann davon ausgehen, daß die Zug-/Schubmaschinen ausgelastet sind und mit jeweils 35 t zu Buche schlagen, also 70 t (korrigiert mich, wenn ich falsch liege). Bleiben 170 t übrig, die sich auf 16 Achslinien verteilen. Und 16 Achslinien sollte rein rechnerisch sogar 192 t tragen dürfen, 16*12 t.

In der Theorie also alles achslasttechnisch okay, ganz unabhängig sogar vom tatsächlichen Gewicht des Presseständers.

Das ist doch alles Murks irgendwie, was die da veranstalten. Im allerersten Artikel dieses Threads (im Link) sagte eine Polizeisprecherin, die Achslast sei um 20% überschritten. Kann ja wohl auch kaum hinkommen, denn dann wäre der ganze Transport um 20% zu schwer.

Solange man nicht bei jeglicher Achse, die auf so einer dämlichen mobilen Radlastwaage gemessen wird, ein Korrekturfaktor wegen des Einfederns und der entsprechenden zwangsläufigen Reibkraft (die 1:1 in zusätzlicher Achslast angegeben wird) einführt, muß man jegliche Messung in Zweifel ziehen. Diese Messungen sind einfach falsch!

gruß hendrik

Hallo Hendrik

Du hast zwar Recht das 16 x 12 196 ergibt, aber Du muss auch Eigengewicht des Rollers abziehen. Das sind je nach Bauweise zwischen 2,7 und 3,5 Tonnen pro Achse, mal die Schiebestange und Anlenkjoch nicht mitgezählt !!!
Und wenn dann die Schubmaschine nicht in der Genemigung steht sind das auch noch mal 35 Tonnen. So wurde es mir schon vorgerechnet. Dann steht in der Genemigung zwar : Es kann eine Schiebeschubmaschine zum Einsatz kommen, aber im Gewicht wird diese nicht dazu gezählt. Wenn der LKW Schiebt und eine Verbindung zum Roller besteht ist es gleichzeitig eine Einheit die auch so verwogen werden darf ! Dann bist du Ratz Fatz bei deinen 20% Überladung!
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234 — Direktlink
17.05.2010, 17:14 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Werner Weisshaar postete

Zitat:
Hendrik postete Bleiben 170 t übrig, die sich auf 16 Achslinien verteilen. Und 16 Achslinien sollte rein rechnerisch sogar 192 t tragen dürfen, 16*12 t.

Du hast zwar Recht das 16 x 12 196 ergibt, aber Du muss auch Eigengewicht des Rollers abziehen. Das sind je nach Bauweise zwischen 2,7 und 3,5 Tonnen pro Achse, mal die Schiebestange und Anlenkjoch nicht mitgezählt

Das Eigengewicht müßte eigentlich in den 170 t enthalten gewesen sein.....

Zumindest bei meiner (laienhaften) Rechnung

gruß hendrik
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235 — Direktlink
26.05.2010, 20:24 Uhr
Wolfman

Avatar von Wolfman

moin zusammen,

schaue gerade Kabel1, Schwerlastgruppe Münster, sehe einen mit 30-jähriger Berufs -und Stahltransporterfahrung gesegneten Mann, dann kommt die "profilierungssüchtige Super-Nanny" der Schwerlastgruppe Münster und schafft Ordnung. Ich denke wir brauchen nicht über Ladungssicherheit zu diskutieren, ist eine Selbstverständlichkeit! Solche Menschen, die sich im Lichte der Kameras profilieren braucht niemand.
Mehr will ich jetzt nicht dazu sagen, schon garnicht das was bei solchen gefilmten Szenen denke. Wie wärs, wenn Super-Nanny mal mit ihren gefühlten 50 Jahren Berufserfahrung mal bei den Verladefirmen vorbeischaut und denen mal Ihre Meinung mitteilt, ich denke dann hängt
..... da, wo sie (stellvertretend für alle die so sind) die LKW-Fahrer selber hinhängt.
Verkehrssicherheit ist selbstverständlich und unverzichtbar, aber Willkür und Selbstinszenierung sind niemals selbstverständlich und vollkommen verzichtbar. Dank sei der übergroßen Mehrheit der Ordnungshüter, die es nicht nötig haben sich als Selbstdarsteller zu profillieren. Wir brauchen Sie!
--
mein Kranfavorit, LTM 1750-9.1
Grüße aus der Fünf-Türme-Stadt Wolfgang
Jetzt auch hier: https://www.facebook.com/profile.php?id=100010233278304[/b]

Das(C) aller von mir eingestellten Bilder liegt bei mir!
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27.05.2010, 10:53 Uhr
Philo0311




Zitat:
Harry K. postete

Zitat:
Steve12777 postete
@ Harry: Die Seite ist nett, aber da stehen wohl nur aktuelle Baustellen drin...
Hier bei uns ist ab Montag die B31 gesperrt, die Meldung taucht nicht auf und die Sperre geht ca. 6 Wochen ( http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/menu/1312100/ANFANG ),
und dann rollt der Verkehr wieder mal durch unseren Ort und die haben hier "zufällig" vor einigen Tagen angefangen, die Hauptstraße durch den Ort aufzureißen, mit einer zusätzlichen Ampel, da nur einspurig befahrbar...

Hi Stefan,

Wen Du auf der Baustellenseite auf "Tabelle" klickst, siehst Du alle Autobahnen und Bundesstraßen die überprüft werden können. Leider sind es nicht alle und so eben Deine B 31 nicht..... (Ist dies grundsätzlich eine S-Transportstrecke??)

Deinen Unmut verstehe ich aber voll, wenn vor der Tür zwei Baumaßnahmen gleichzeitig durchgezogen werden. Leider geht es oft gar nicht anderst - so auch bei uns im Rahmen des privaten Ausbaus der BAB 5. Alle Transporte über 5,5 m müssen von der Bahn runter und über die B 500 / B 36 geleitet werden. Aber auch dort stehen Deckenerneuerungen und sogar der Bau eines Kreisverkehrs an. Aufgrund der fast vierjärigen Bauzeit auf der BAB 5 wird also für mich der Supergau eintreten, dass wir keine Transporte über 5,5 m in Richtung Schweiz, Italien, Frankreich und Spanien fahren lassen können.......

Gruß aus dem Süden

Harry

Äh Harry, ab wann den? Ist das schon bekannt??

Mach mir bitte nicht so Angst
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi

Dieser Post wurde am 27.05.2010 um 10:54 Uhr von Philo0311 editiert.
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237 — Direktlink
27.05.2010, 21:56 Uhr
Harry K.



Hi Philipp,

wird wohl nicht so problematisch. Die Fahrbahndecke der B 500 muss zwischen AS Baden-Baden und Knoten B36/B500 komplett erneuert werden. Dies wird jetzt wohl ab Ende Juni unter ständigem Verkehr in Richtung GüG Iffezheim gemacht. (Gegenverkehr von der Grenze kommend wird umgeleitet) Die Bauzeit wird bei diesem Verfahren nur ca. 2-3 Wochen dauern. Allerdings werden im Rahmen der Deckenerneuerung auf der A 5 zwischen AS Rastatt/Süd und AS Baden-Baden die Ausfahrttangenten gleich mitgemacht - umgeleitet wird durch die autobahnkreuzähnliche AS Baden-Baden.
Das Befahren in dieser Zeit für > 5,5 m Breite ab AS Rastatt/Süd - B 3 neu - B 36..... wird z. Zt. geprüft...... wird also unterm Strich doch nicht so schlimm wie die Pläne zunächst aussagten.....

Zur Info:

An vielen Anschlußstellen und Kreuzen der Autobahnen und wichtigen Bundesstraßen im Ländle stehen jetzt Kamaras, die Standbilder der Verkehrslage im Minutenwechsel zeigen.......für den einen oder anderen vielleicht auch interessant...... guggst Du hier

http://www.svz-bw.de/index.php?option=com_content&view=article&id=59&itemid=116


Gruß aus dem Süden

Harry
--
Gruß aus dem Süden

Harry

Dieser Post wurde am 27.05.2010 um 21:57 Uhr von Harry K. editiert.
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24.06.2010, 13:46 Uhr
Transportblitz

Avatar von Transportblitz

Auf meiner Tour durch das hessische Bergland war ich in Hessisch Lichtenau (Region Kassel) bei der Firma Richter Maschinenfabrik AG. Hier konnte ich eine Verwiegung mit Fahrzeugkontrolle von drei Tiefladern von Felbermayr Wien beobachten.

Was für ein Aufwand der hier betrieben wird. Jetzt wird das wenigstens vor Fahrtbeginn durchgeführt. Und nicht mehr auf der B7 direkt vor der Autobahnauffahrt, wie im ersten Beitrag vom 09.04.2009 hier eingestellt.







Hier musste ein Bauteil nochmals in die Halle unter den Kran. Dieser hob das Teil an um es einen halben Meter zu versetzen. Und das nur weil die Achslast an einer Achse zu hoch war.




 

Dieser Post wurde am 24.06.2010 um 13:47 Uhr von Transportblitz editiert.
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14.10.2010, 08:44 Uhr
Schlepper



Hallo,

heute stand ein Bericht in HNA Online:

Polizei stoppte Schwertransporter: Achslast zu hoch

Kassel/Göttingen. Der 190-Tonnen-Transport mit den drei Stahlträgern für die Kasseler Hafenbrücke ist in Göttingen gestoppt worden, weil die genehmigten Achslasten für die Zugmaschine deutlich überschritten wurden.
Das teilte die Autobahnpolizei Göttingen am Mittwoch auf Anfrage der HNA mit. Nachdem der Lastzug am Freitagmorgen an der Rastanlage Göttingen gewogen worden sei, habe man die Weiterfahrt untersagt.
Mit 6,8 Tonnen tatsächlichem Gewicht sei die Zugmaschine rund zwei Tonnen stärker belastet gewesen als angegeben. In den Genehmigungen muss für jede Achse des Schwetransports ein Gewicht eingetragen werden. Aufgrund dieser Zahlen würden die Statikprüfungen für Brücken vorgenommen, sagt Bernd-Peter Ahlborn von der Autobahnpolizei. Bei falschen Angaben stimmten auch die Berechnungen nicht. „Wenn dann etwas passiert, haben wir ein Problem.“
Wie berichtet, hat die Spedition eine neue Fahrgenehmigung beantragt. Die Baustellenleitung in Kassel rechnet mit Ankunft der Stahlträger am Freitag. Ob und wann der Schwertransport weiterfahren dürfe, sei noch offen, sagt hingegen Ahlborn. „Der Laubacher Berg ist der Knackpunkt.“
Die Zugmaschine sei nicht stark genug, um die achtprozentige Steigung hinter der Werratalbrücke zu bewältigen. Vermutlich müsse der Spediteur eine zweite Zugmaschine vorspannen. (rud)
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240 — Direktlink
14.10.2010, 09:12 Uhr
michael.m.



Hallo!

Bei 190 to 2 Tonnen auf einer Achse zu viel???? Das ist ja fast 1 %!!!!!!!!!!!

Gibt es hier eigendlich keinen Ermessungsspielraum???

Demnach müßte ja eigendlich zum Schutz von Fahrer u.s.w. jeder Baustellenkipper bei der Beladung auf das Gramm verwogen werden, oder?

Hoffendlich hält der Parkplatz in Göttingen das Gewicht aus.......

Ohne Worte...

Wenn das wirklich so stimmen sollte, was in der Zeitung steht, sollte so etwas dem zuständigen Bundesminister mal vorgelegt werden, was seine Mannen da so machen. Sicherlich sind manche Beanstandungen berechtigt, aber so etwas....
Haben eigendlich die Krane schon in Kassel zur Entladung gewartet?
Wer kommt eigendlich dafür auf?

Michael
--
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241 — Direktlink
14.10.2010, 09:31 Uhr
sanso




Zitat:
michael.m. postete

Haben eigendlich die Krane schon in Kassel zur Entladung gewartet?
Wer kommt eigendlich dafür auf?

Michael

Ja, die Kräne haben gewartet. Nachdem sie Donnerstagabend wenigstens zwei Träger einheben konnten, wurden Freitag nur kürzere Träger an den Enden der zwei langen Träger eingesetzt. Weitere kurze Träger wurden abgeladen und anschließend konnten die Kräne wieder abrücken...

http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/kassel/hafenbruecke-stahltraeger-sind-immer-noch-nicht-958820.html

Dieser Post wurde am 14.10.2010 um 09:31 Uhr von sanso editiert.
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242 — Direktlink
14.10.2010, 11:31 Uhr
Stefan Jung




Zitat:
michael.m. postete
Hallo!

Bei 190 to 2 Tonnen auf einer Achse zu viel???? Das ist ja fast 1 %!!!!!!!!!!!

Gibt es hier eigendlich keinen Ermessungsspielraum???

Demnach müßte ja eigendlich zum Schutz von Fahrer u.s.w. jeder Baustellenkipper bei der Beladung auf das Gramm verwogen werden, oder?


Wenn das wirklich so stimmen sollte, was in der Zeitung steht, sollte so etwas dem zuständigen Bundesminister mal vorgelegt werden, was seine Mannen da so machen. Sicherlich sind manche Beanstandungen berechtigt, aber so etwas....
Haben eigendlich die Krane schon in Kassel zur Entladung gewartet?
Wer kommt eigendlich dafür auf?

Michael

Hallo M.,

2 to sind halt 2 to.....
Wer sich nicht an die Spielregeln hält, muss auch mit den Folgen leben !!!
Ist halt so, den den es erwischt, hat halt gelitten. Aber ich denke in dieser Situation waren schon mal alle großen Unternehmen der Branche.

Aber, was ist wenn so einer einen Unfall verursacht oder in einen verwickelt ist ?
Mach Dir mal darüber Gedanken..... Wer bezahlt das dann.....?
Es gibt ja offiziell keine Genehmigung für das Gewicht (oder für die Achslasten) !
Vielleicht wies hier jemand Rat ???
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243 — Direktlink
14.10.2010, 11:48 Uhr
Actros SLT



Hallo,

die 2t währen ja nicht so schlimm bzw. Teuer aber soweit ich weiß werden
aus den 2t, durch die fehlende Genehmigung, 150t Übergewicht und das wird erst richtig teuer.

Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.


MfG Henry
--
Grüße aus Niedersachsen
Henry

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244 — Direktlink
14.10.2010, 12:52 Uhr
michael.m.



Noch eine andere Frage. Im Maschinenbau gibt es ja eine festgelegte Messtemperatur, ich meine 21 °. In diesen Messräumen haben sich Material und Messmittel eine gewisse Zeit aufzuhalten, um ein wieder reproduzierbares Messergebnis zu erzielen.
Die verwendeten Waagen werden ja draußen in der "freien Wildbahn" verwendet. Wie ist hier die Einsatzmesstemperatur? Im Sommer heiß, im Winter entsprechend kalt. Oder ist das so ein tolles Messgerät, was die Temperaturschwankungen automatisch ausgleicht? Schätze mal nein, und es wird auch dann sicherlich so bei der Messung berücksichtigt, also wahrscheinlich eine gewisse Prozentzahl abgezogen. Also auch gleichzeitig kann kein wieder reproduzierbares Ergebnis entstehen.

Hier ist die Frage zu stellen:
In dem merkwürdig geschriebenen Zeitungsartikel liegt ja eine "ungefähre" Überladung von 2 to. vor. Genaues wissen wir nicht, auch nicht das eigendliche "genaue" Gewicht. Auch bei dem Stahlbauer sind das in der Regel gerechnete Werte, mal ist die Schweißnaht 5 cm länger oder die Stahlplatte 1/10 dicker. Auch die Verladewaagen haben Toleranzen, wenn überhaupt vorhanden. Der Spediteur muß sich also auf alle Angaben verlassen. Wie hätte es ausgesehen, wenn die Bauteile ein wenig weiter hinten gelagert gewesen wären, oder die Hydraulik des Schwanenhalses etwas anders eingestellt gewesen wäre, oder die Sattelkupplung eine Raste weiter gestellt wäre?

Sicherlich ist in unserem Staat jede erdenkliche Möglichkeit gesetzlich geregelt, und eine entsprechend aussagekräftige Genehmigung wurde erteilt. Nur gibt es hier auch entsprechende Toleranzen oder Spielräume? Wenn es denn wirklich an einer Achse 2 to gewesen wären, um auf Stefans Frage zurück zu kommen, was hätte passieren können? Haben nicht auch unsere Gesetzeshüter ein gewisses Augenmaß walten zu lassen? Streng genommen sind ja auch schon 10 Gramm zu viel, oder? Nur, wer will das genau fest stellen, und ist das an einem anderen Ort das gleiche Ergebnis????

Keine Frage, wer den gesetzlichen Vorschriften nicht entspricht, ist dafür zur Kasse zu beten, sonst fahren hier bald nur noch 2 Achser mit 50 to durch die Lande. Nur sollte ein gewisses Augenmaß, gerade bei solch schlecht zu kalkulierender Gewichte, die nun mal im Schwertransport nicht im Voraus 1000% zu bestimmen sind, walten. Die Beamten, die sich hier mit auseinander setzten, sind ja nun auch Leute, die eigendlich wissen, was sie tun und nicht nur aus Jux die Transporte begutachten. Ich gehe mal davon aus, dass Sie ausschließlich Kontrollen für die Verkehrssicherheit machen, und nicht um das Staatssäckel zu füllen.

Also, wie groß ist der Ermessensspielraum?

Denn eine entspannte Diskussion

Michael
--
Wenn man schwankt hat man mehr vom Weg !
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14.10.2010, 15:45 Uhr
Kamelot73



Ich glaube, man könnte hier bis zum jüngsten Tag diskutieren. Fakt ist aber, das man nie auf eine für alle zufrieden stellende Lösung kommen wird. Fakt ist auch, das Polizeikontrollen notwendig sind und auch immer bleiben werden. Und die wenigsten Fahrer, die sich in ihrem Fachgebiet auskennen, haben ein Problem damit. Die Praxis sagt aber auch, das leider nicht alle Schwerlastfahrer wissen, was sie da tun. Auf der einen Seite brauche ich einen Gefahrengutschein, wenn ich eine Ladung Haarspray durch die Lande fahren will, auf der anderen Seite kann ich mit nagelneuem Führerschein und einem vertrauensseligen Chef mit 250to und 60m Länge durch die Gegend kurven.

Da stellt sich natürlich die Frage, warum werden Polizisten geschult und Schwerlastfahrer (Ausnahmen bestätigen die Regel) nicht. Natürlich ist auch die Praxis eine Schule, aber unter Umständen eine harte und teure.

Das nächste Problem ist doch, das ich mich als Fahrer und auch als Spediteur auf die Maße und Gewichtsangaben des Kunden verlassen können muß. Da werden tausende von Euros für den Transport und dessen Vorbereitung ausgegeben und dann bleibt die Kiste stehen wegen 5to zuviel Gewicht??? Wie logisch ist das denn???? Da sind doch wohl die Auftraggeber in der Pflicht. Und jeder mit ein wenig Schwerlasterfahrung weiß, wie schnell Ladungen wachsen können. Das geht praktisch über Nacht...

Wo allerdings Jens und viele andere Kollegen recht haben: Wenn Kontrolle dann vernünftig und fair. Und wenn möglich von Fachpersonal. Und wie sagte Dieter Nuhr schon in seinem Comedyprogramm so schön, wenn man keine Ahnung hat: "Einfach mal Klappe halten".
Ich will damit niemanden persönlich ansprechen, aber es gibt leider sehr viele Polizisten die von Vorgesetzten oder auf Schulungen irgendetwas aufgeschnappt haben, und jetzt ihr Halbwissen zum besten geben. Mit genau diesen Kollegen hat man dann die größten Probleme, weil Wissenslücken gerne mal durch eigene Kreativität geschlossen werden.

Zum Abschluß noch ein Punkt:
Die Spediteure in Deutschland sind zum Teil aber auch selber Schuld. Natürlich versucht man sich nicht mit den Kotrollbehörden anzulegen, da man ja hier und da dann auch nochmal einen Transport durchbringen möchte. Aber wer sich alles gefallen läßt, muß sich auch nicht wundern, wenn ihm auf der Nase herumgetanzt wird. Ein kurzes Beispiel, wie es auch anders geht:
Ein österreichischer Spediteur kommt mit einer 5,40m breisten und 16to schweren Kiste aus Österreich nach Bremen. Übernahme durch die Polizei an der alten Polizeistation Wildeshausen. 2 junge Beamte entsteigen dem Streifenwagen und kontrollieren den Transport und stellen nach wenigen Minuten fest, das die Ladungssicherung nicht ausreichend ist. Die Kiste müßte mit einer Kopfschlinge nach hinten abgesichert werden. Der Fahrer meinte aber, das eine Kopfschlinge nichts bringen würde, da er an den Seiten unter die Kiste müßte um an das Bett heranzukommen, außerdem stand die Ladung auf Anti-Rutsch-Matten, nach vorne wurde mit mehreren dicken Kanthölzern und Rungen ein Formschluß hergestellt, vorn und hinten waren an der Kiste Balken befestigt, über die zwei Ketten befestigt waren und zusätzlich waren noch drei Gurte um die Kiste gezurrt.
Da die Polizei aber auf die Kopfschlinge bestand, blieb der Transport stehen. Der Fahrer rief seinen Chef an und der bestellte für den nächsten Tag einen Gutachter, der auch prompt feststellte, das die Ladungssicherung mehr als ausreichend war. Abends dann neue Polizei, neues Glück. Der Transport rollte dann auch ohne weitere Verzögerung weiter und für die Polizei war der Fall gegessen. Nicht aber für den Spediteur. Der verklagte nämlich die Stadt Bremen auf Schadensersatz. Und siehe da, er hat den Prozess gewonnen. Die Stadt Bremen mußte 3700,--Euro an den Spediteur als Schadensersatz für eine entgangene Rückladung und für den Gutachter usw bezahlen.

Und die Moral von der Geschichte: Kontrolle schön und gut (und sicherlich auch wichtig), aber keine Hörigkeit gegenüber Kontrollorganen. Man darf sich ruhig mal wehren. Und wenn das alle tun würden, wären die Herren Polizisten mit so mancher Äußerung vielleicht ein bisschen vorsichtiger.

Gruß Frank
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14.10.2010, 20:01 Uhr
Harry K.




Zitat:
michael.m. postete
Hallo!

Bei 190 to 2 Tonnen auf einer Achse zu viel???? Das ist ja fast 1 %!!!!!!!!!!!

Gibt es hier eigendlich keinen Ermessungsspielraum???

Demnach müßte ja eigendlich zum Schutz von Fahrer u.s.w. jeder Baustellenkipper bei der Beladung auf das Gramm verwogen werden, oder?

Hoffendlich hält der Parkplatz in Göttingen das Gewicht aus.......

Ohne Worte...


Michael

Hi Michael,

ist leider wieder die alte Leier........die zulässige Achslast an den Antriebsachsen beträgt nun mal 10,0 t und nicht 12,0 t!! Genau diese Achslasten machen den Brückenlagern den garaus und jeder vernüftige Unternehmer kann anhand der Ladungsmaße und der zulässigen Sattellast seine zu erwartenden Achslasten hochrechnen. (Natürlich gibt es hierfür auch von den Fahrzeugherstellern entsprechende Software.

Bei einem Ladungsgewicht von ca. 120 t -mit wohlgemerkt drei Brückenträgern- (teilbare Ladung lässt grüßen....) gehe ich persönlich nicht wirklich von Fahrlässigkeit aus.

Leider verbreitet es sich ja immer mehr, dass der billigste Anbieter einen Auftrag erhält - wenn Du nur eine Fahrt einplanst und kalkulierst und ich drei Fahrten plane..... wer wird wohl den Zuschlag bekommen?? Und wieder meine eigene persönliche Meinung - das ist eine Sache von Wettbewerbsverzerrung und nicht eine Sache von Toleranzmaßen - die es im übrigen in der StVO nicht gibt.

Bei der Verwiegung wird der Toleranzwert pro Achse sofort abgezogen und ohne jetzt nachgesehen zu haben, sind die Plattenwaagen für einen bestimmten Temperaturbereich von - bis zugelassen, der wohl momentan noch nicht unterschritten war.

Und zu den von Dir erwähnten Kippern - die bleiben bei solchen Werten auch stehen......

Gruß aus dem Süden

Harry
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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14.10.2010, 21:11 Uhr
Gast:Steve12777
Gäste


außerdem sind es von 10t auf 12t eben 20% und es geht ja um die belastende Stelle, das ist eben die Achse und nicht alle Achsen, die das Mehrgewicht tragen.
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14.10.2010, 21:50 Uhr
Diddl22



Hi,

Ich muss Harry und Steve vollkommend Recht geben.

Das erste was mir aufgefallen war waren die "3" Brückenträger "unteilbare Ladung".

Mit 190to und nicht Genehmigten Achslasten gehe ich sogar noch ein wenig weiter zum Thema Sachbeschädigung. 2to Differenz können ggf. eine Ablehnung wegen Statischer Probleme in der Brückenstatik verursachen.

Und was sind die Folgen????
Die Brücken werden herabgestuft und müssen aufwendig Instandgesetzt werden, die nicht vom Verursacher sondern von der Allgemeinheit getragen werden.
Theoretisch müsste bei so hohen Gewichten eine Beweissicherung an den Brücken vorgenommen werden ggf. eine Abfahrtskontrolle mit Überprüfung der Gesamtlänge, Gesamtgewicht, Achsabstände und Achslasten.

Ich freue mich auf den Tag wo Brücken so geschädigt worden sind, das die Vielzahl der Transporte abgelehnt werde müssen. Und dann geht das Geheule los...

Ich hab schon viele Anträge gesehen wo z.B. die Summe der Achsabstände größer war als das gesamte Fahrzeug. Wie kann so was passieren???
Folge: Ein total verärgerter Unternehmer wirft einen vor, man hätte keine Ahnung das Fahrzeug sieht so aus, er kann es auf den Hof stehen sehn.
Nach einer 1/2 Stunde Diskussion kommt dann "Ohhh da hab ich wohl ein Fehler gemacht".

Dieser Post wurde am 14.10.2010 um 21:53 Uhr von Diddl22 editiert.
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249 — Direktlink
14.10.2010, 21:51 Uhr
Kamelot73




Zitat:
Actros SLT postete
Hallo,

die 2t währen ja nicht so schlimm bzw. Teuer aber soweit ich weiß werden
aus den 2t, durch die fehlende Genehmigung, 150t Übergewicht und das wird erst richtig teuer.

Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.


MfG Henry

Hallo Henry,

du liegst nicht falsch. Sobald die in der Genehmigung stehenden Gewichte überschritten werden, verfällt die Genehmigung und alles wird auf 40to zurückgerechnet. Das kann dann unter Umständen richtig weh tun.

Ein Kollege von mir ist mit einem Bagger verwogen worden. Genehmigung auf 99to. Laut Verwiegeprotokoll 100,20to. Stillgelegt!!! Anzeige, ein ziemlich hohes Bußgeld und (ich meine...,weiß es aber nicht mehr ganz genau) 6 Punkte. Er hatte Glück und hat einen guten Richter erwischt. Verfahren wurde eingestellt, da er sich, lt. Richter, auf die Gewichtsangaben des Herstellers verlassen kann und eine so geringe Abweichung im Fahrbetrieb nicht festzustellen ist.

Aber einige hier haben schon recht, wenn sie behaupten, das viele Spediteure auf´s letzte Gramm planen und keinen Spielraum lassen.

@michael.m

das mit der Verteilung der Ladung ist schön und gut aber lange nicht immer möglich. Außerdem kann man nicht einfach die Sattelplatte verschieben, oder beim Tiefbett oder Telesattel einfach ein Loch weiter oder weniger ziehen, da die Achsabstände ja in der Genehmigung auch vorgegeben sind. Und dann passen vielleicht die Gewichte, aber man hat das nächste Problem....

Gruß Frank
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