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14.09.2010, 13:36 Uhr
Schwertransport-Online
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Zitat: | Tatra 141 postete Hallo Tony,
mal 'ne Frage zu Post 489 "5000-PS Kraftprotz.
Auf der Autobahn wird so ein Verhalten als "Drängeln" bezeichnet und bestraft. Wie ist das im NOK? Meines Wissens gelten doch dort auch vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeiten, da der Gegenverkehr in bekannten Ausweichstellen passiert wird? |
Hallo Wolfram!
Der Schlepper oben hat ja ein kleines Motorboot überholt und nicht mal ein kleines Binnenschiff der Verkehrsklasse 1 (kleinste klasse im Kanal), die fahren in der Regel ja auch ca. 15km/h. Ich habe gesehen das es langsamer geworden ist, sodass der Schlepper mit 15-16km/h vorbei konnte. Es gibt immer ein paar die geringfügig schneller unterwegs sind, ist halt genauso wie auf der Autobahn Die Höchstgeschwindigkeit im gesamten Kanal beträgt für Schiffe der Verkehrsklassen 1-5 immer 15km/h! Die größten Pötte der Klasse 6 sind grundsätzlich nur bis 12km/h zugelassen.
Überholen darf man soweit mir bekannt ist im gesamten Kanal, sofern es nicht gerade ein Schiff der Klasse 6 ist ( z.B. 28 - 33m breit). Die darf man als Frachtschiff nur in der Weiche überholen, außerdem kann auch der Gegenverkehr nur in der Weiche passieren. Aber die Verkehrsleitzentrale in Brunsbüttel schickt die Schiffe per Ampel immer rechtzeitig in die entsprechenden Weichen!
Für den Gegenverkehr gibt es immer eine bestimmte Begegnungsziffer. Im westlichen Teil des Kanals höchtens in der Summe 8 und im ganz östlichen Teil nur 6.
Beispiel:
Containerschiff A (Verkehrsklasse 4 ca. 120,00m lang) trifft Tanker B (Verkehrsklasse 4 auch ca. 120,00m lang) macht zusammen 8, also ist die Begegnung erlaubt. (im westlichen Teil aber nur, da im östlichen Teil der Kanal teilweise nicht so breit ist, daher dort die Summe max. 6)
weiteres Beispiel:
Massengutfrachter A ( Verkehrsklasse 6 ca. 180,00m lang) trifft Küstenmotorschiff B ( Verkehrsklasse 3 ca. 110,00m) macht zusammen 9, also ist die Begegnung nicht erlaubt, ein Schiff muss in der Weiche warten um den anderen vorbei zu lassen.
Bei den Begnungen spielt die Anzahl der Schiffe überhaupt keine Rolle! Wenn das mit den Ziffern hinhaut können auch 3 Frachtschiffe im Konvoi an einem vorbeifahren.
Hoffe die Erklärung ist halbwegs verständlich. Das ganze gilt natürlich nicht für private kleine Segelboote, Sportboote etc.)
Schleppverbände:
Schleppverbände dürfen nur am Tag den Kanal passieren, nach meinem Wissen also ab 6:00 Uhr einschleusen und bis 22:00 Uhr fahren. Sollte ein Verband es mal nicht schaffen, muss er im Rendsburger Kreishafen festmachen und darf am nächsten Tag 6:00 Uhr weiter fahren.
Zitat: | Mal ne Frage zu der Baltic .... ist das wieder ein "normaler" Schlepper mit normalen Schraubenantrieb und Bugstrahlruder ? d.h. kein Schottel , kein Voith-Schneider , keine Pods , .... , kein Impeller?
Gruß Uwe |
Gute Frage, hab leider keine Info. Der Pott hat nach meinem Wissen 2 Maschinen für die beiden normalen Schrauben hinten und Bugstrahlruder vorne.
Gruß Tony -- Mit freundlichen Grüßen T. Zech www.zech-foto.de www.instagram.com/shipspottergermany/ Dieser Post wurde am 14.09.2010 um 13:51 Uhr von Schwertransport-Online editiert. |