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29.11.2006, 10:43 Uhr
Backflip
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SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2266/02
von Rainer Wieland (PPE-DE) an die EU-Kommission
(24. Juli 2002)
In Frankreich dürfen Kranoberwagen-Motoren (d.h. der Motor, der nur die Kranfunktionen auf der Baustelle antreibt) mit Heizöl, also wesentlich günstiger betankt werden. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil der französischen Kranbetreiber.
Plant die Kommission einen Vorschlag zur Harmonisierung in diesem Bereich?
In Frankreich gilt für Kräne 13 Tonnen Achslast, in Deutschland dagegen nur 12 Tonnen, das heisst der französische Kran kann mehr Ballast mitnehmen.
Plant die Kommission einen Vorschlag zur Harmonisierung in diesem Bereich?
Antwort von Frau de Palacio im Namen der Kommission
(16. September 2002)
In Artikel 3 Absatz 8 Buchstabe b der Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle(1) ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten für den Betrieb von technischen Einrichtungen und Maschinen, die im Hoch- und Tiefbau und bei öffentlichen Bauarbeiten eingesetzt werden, einen ermäßigten Steuersatz für Gasölkraftstoff, der unter Steueraufsicht verwendet wird, gewähren können. In solchen Fällen darf der Mindestsatz, der in der Richtlinie 92/82/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuersätze für Mineralöle(4) festgelegt ist, nicht unterschritten werden.
1997 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen(2) vorgelegt. Ein Ziel dieser Richtlinie ist es, die Annäherung der Verbrauchsteuersätze für Mineralöle zu fördern. Auf der Tagung des Europäischen Rates von Barcelona (15. und 16. März 2002) ersuchte der Rat, Einvernehmen über die Annahme der Energiebesteuerungsrichtlinie bis Dezember 2002 zu erreichen.
Hier zum thema notstrom.....
Notstromaggregate weiter steuerbegünstigt 24.7.02 - BGA - Der Gesetzgeber hat den Notwendigkeiten aus Sicht des Handels zur Fortführung der Steuerbegünstigung für Notstromaggregaten entsprochen. Der Bundesrat hat am 21. Juni 2002 das vom Bundestag zuvor bereits beschlossene Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes und anderer Gesetze gebilligt. Damit wurde die Steuerbegünstigung für Notstromaggregate gesetzlich fest verankert. Die neu in § 3 Abs. 3. Nr. 5 Mineralölsteuergesetz eingefügte Vorschrift sieht vor, dass Mineralöl zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen, die ausschließlich der vorübergehenden Stromversorgung im Falle des Ausfalls oder der Störung der sonst üblichen Stromversorgung dienen, ermäßigt besteuert werden. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2002 in Kraft Dieser Post wurde am 29.11.2006 um 10:46 Uhr von Backflip editiert. |