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14.06.2022, 21:59 Uhr
thomsen
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Die Tage steht bzw. stand in mehreren Tageszeitungen ein Artikel zu eben genau jenem Mißstand, den ich in Posting 017 beschrieben habe. In der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) war heute auf der unteren Hälfte des Titelblattes ein Bericht dazu abgedruckt. Im Artikel ist ein Verhältnis von vorh. Ladesäulen / zugelassene E-Autos von im Schnitt eine Lademöglichkeit zu etwa 20-30 KFZ angegeben . Dieses Verhältnis liegt mir doch etwas zu nahe beieinander - ich behaupte jetzt einfach mal, dass auf eine Säule derzeit gefühlt locker etwa 100 PKW kommen - zumindest was die öffentlich zugänglichen Lademöglichkeiten in den Wohnvierteln der Stadt betrifft.
Dazu kommen dann die unterschiedlichen Bezahlsysteme. Wenn ich mit meinem E- Auto mit z.B. "Dortmund-Strom" nach Hamburg fahre, muss ich mir dort als "Fremdlader" ggf. erst mal bei "Hamburg-Strom" eine App runterladen und mich dort registrieren, und darf bzw. muss dann zu schlechteren Tarifen Strom saugen, als wenn ich ein "Hamburger Jung" wäre, der regelmäßig bei „Hamburg-Strom“ lädt. Mit welchem Recht ? Ich zahle an einer x-beliebigen Tanke in Coesfeld ja auch nicht mehr, nur weil mein Nummernschild mit z.B. CUX anfängt. Gut - es mag auch derzeit schon überregionale Bezahlformen geben, bei denen das nicht der Fall ist und die auch an den Ladepunkten sämtlicher Betreiber funktionieren. Lasst mich im Zweifel bitte nicht dumm sterben.
Irgendwann klappt dann vielleicht sogar überall das einfache Bezahlen mit z.B. der EC- Karte an der Säule - egal, von welchem Betreiber die Säule ist - so, wie es ja aktuell gefordert wird. Und irgendwann gibt es vielleicht doch eine erkleckliche Zahl von öffentlichen Ladesäulen auch da, wo die Menschen wohnen - in den Wohnvierteln der Stadt, die überwiegend oder ausschließlich von mehrgeschossigem Wohnungsbau gebildet werden. Dann kommen wir schon zum nächsten Problem: Vergleichbar mit einem Restaurantbesitzer, der nicht will, dass sich der Gast nach seinem Mahl noch stundenlang an seinem Tisch aufhält, ohne für weiteren Umsatz zu sorgen, will der (private) Ladesäulenbetreiber es auch nicht, dass der gemeine Lader nach seinem Feierabend den Wagen um 19.00 Uhr an die Ladesäule anstöpselt, und anschließend nach Hause geht, um am nächsten Tag um 7.30 Uhr den Wagen von der Säule zu trennen um dann zur Arbeit zu fahren.
ENBW - und nicht nur dieser Betreiber - geht da jetzt schon mit „gutem“ Beispiel voran, und deckelt die Ladezeit auf vier Stunden. Wobei auch dort nicht gleiches Recht für alle gilt, und ENBW- Kunden eine weitere Stunde Schonfrist eingeräumt wird - Fremdlader „dürfen“ direkt ab der 241 ten Minute Ladezeit Strafe zahlen :
https://efahrer.chip.de/news/schlechte-nachrichten-fuer-draussen-lader-enbw-fuehrt-zeitstrafe-ein_103127
Man kommt sich vor, wie weiland im wilden Westen, wenn der staubige Reiter den Saloon betritt und Argwohn und Missgunst den Raum füllt: „Was darf' s denn sein, Fremder ?“
Diese Strafe für das Blockieren der Lademöglichkeit beläuft sich auf derzeit 10 EURO- Cent pro Minute - also sechs EUR die Stunde, wobei der Höchstsatz - ähnlich den Gebühren in einem Parkhaus - auf derzeit etwa 12 EUR begrenzt ist. Was für den Säulenbetreiber finanziell Sinn macht (es geht immer nur um Geld ...), ist für Laternenparker nach Feierabend ein Ärgernis :
Um nicht unnötig Geld zu verbrennen, sollte sich der Lader, wenn der Ladevorgang nach etwa vier Stunden abgeschlossen ist, dann am späten Abend nochmals zu seiner Ladesäule begeben, um sein KFZ dort zu entfernen und Platz für den nächsten Kunden machen. Besonders viel „Spaß“ wird dieses Ritual dem Laternenparker dann bei strömendem Regen im Herbst und Winter machen... Zumal im Anschluss ein Teil des geladenen Stroms beim Drehen von Runden durch die Wohnviertel auf der Suche nach einem freien Stellplatz für den Rest der Nacht gleich wieder drauf geht. So erschallt dann der rege Parksuchverkehr am späten Abend und das ewige - dann sogar vorgeschriebene „Ding-Ding“ oder "Gong-Gong“ oder „Miep-Miep“ der akustischen Warneinrichtungen beim Einparken und das abschließende Türen- zuknallen durch die wärmegedämmten Viertel. Laden im eigenen Wohnviertel über Nacht oder zumindest nach Feierabend wird für viele der Spezies „Laternenparker“ nur eine Option im Notfall werden.
Auch sollte man sich dann tunlichst das „Feierabend- Bier“ oder das Glas Wein zum Abendessen verkneifen, wenn man nicht angeschickert im Dunklen und bei Regen beim späteren „Wagen- Umparken“ zu fortgeschrittener Uhrzeit einen Parkrempler riskieren will.
Gruß Thomsen -- Wir bauen auf und reissen nieder, so haben wir Arbeit - immer wieder ! Dieser Post wurde am 14.06.2022 um 22:04 Uhr von thomsen editiert. |