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Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
09.10.2011, 09:34 Uhr
dik



Nachste woche freitag habe ich einen kran von Franz Bracht in Bochum, er setzt fur mich der K33 auf einen tieflader. Nun musste dass eine woche vorher an den behorden gesagt werden um einen genehmigung zu bekommen. Normal darfen kranen uber 44 ton nicht fahren in Deutschland, aber ess scheint dass kranen kommende z.b. aus Holland immer in Deutschland fahren durfen. War dass immer so? oder ist dass etwas von die letzte jahren? Und wie geht dass wenn ich einen autokran kaufe in Deutschland und nach hause fahren will? Hier in Holland kann man immer starten und fahren. fr.gr. Dik.
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001 — Direktlink
09.10.2011, 11:19 Uhr
GMK5180_Fahrer



Also hier in Deutschland war es schon immer so, dass du eine Genehmigung beantragen musst. Es sei denn, du hast die Wegstrecke in deiner Dauerausnahmegenehmigung enthalten.

In den letzten Jahren ist es nur extremer geworden. Du musst mittlerweile oftmals mit Polizeibegleitung fahren, was früher nicht erforderlich war.
Dann kommt noch dazu, dass mittlerweile Abfahrtskontrollen am Abend vorher durch die Polizei vorgenommen werden. Dies betrifft allerdings nur Krane über 60T zGG.

Wenn du aus Holland nach Deutschland mit einem Kran muss, dann gilt dasselbe. Ob man sich dran hält oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

Wenn du in Deutschland einen Kran kaufst, dann hast du vielleicht das Glück, dass eine Dauerausnahmegenehmigung besteht, die noch gültig ist und wo die Wegstrecke in Richtung holländische Grenze enthalten ist.

Fakt ist, dass es eigentlich immer schon so war, nur die Kontrollen im Schwerlastbereich zugenommen bzw. verschärft wurden. Was aber auch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden kann.
Ich kann nur für den Bereich NRW reden.

Du musst halt eben zwei Genehmigungen haben. Die 70er und die 29er.

Nachzulesen im § 29 Abs. 3 StVO

Dieser Post wurde am 09.10.2011 um 11:29 Uhr von GMK5180_Fahrer editiert.
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