018 — Direktlink
26.09.2011, 13:15 Uhr
Heavy Haulage Fan
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Zitat: | Sebastian Suchanek postete
Zitat: | Hendrik postete
Zitat: | Schmidti postete Dann frage ich doch auch gleich hier: Sind das überhaupt Rüstungsgüter? |
Ich denke ja.....ohne jetzt den ultimativen Beweis im KWKG parat zu haben.
Sobald man an irgendeinem Fahrzeug (und sei es VW Käfer) eine Halterung für ein MG anbaut, oder irgendetwas anderes "Militär-spezifisches", und dieses Fahrzeug dann exportiert, unterliegt es dem KWKG und man benötigt eine Ausfuhrgenehmigung. |
Das KWKG greift meiner Meinung nach höchstens bei der gepanzerten Zugmaschine. In einem anderen Forum habe ich aber den Hinweis auf die sog. Ausfuhrliste des BAFA erhalten. Da heißt es unter anderem in Teil I A, Punkt 6:
Zitat: | 0006 Landfahrzeuge und Bestandteile hierfür wie folgt: [...] a) Landfahrzeuge und Bestandteile hierfür, besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke; Technische Anmerkung: Landfahrzeuge im Sinne der Unternummer 0006a schließen auch Anhänger ein. [...] Anmerkung 1: Unternummer 0006a schließt ein: [...] d) Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge zum Befördern und Schleppen von Munition oder Waffensystemen und zugehörige Ladesysteme.
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Mit Anmerkung 1d) dürfte dann auch der Zug mit der ungepanzerten Zugmaschine endgültig "erschlagen" sein.
@Schmidti: Reicht das als Antwort?
Tschüs,
Sebastian |
Da würde ich erstmal ( ungefragt) grob zustimmen ..... es gibt ja den tollen Begriff des "Dual-Use" Charakters .... also Dinge, die man sowohl zivil als auch miltärisch einsetzen kann. So zum Beispiel kann man eine Düngemittelfabrik dem Zweck entsprechend zivil nutzen oder entfremden und ganz andere Sachen damit herstellen. Ähnliches trifft dann z.B. auf gewisse Tieflader zu .... siehe Anmerkung 1d |