006 — Direktlink
06.03.2009, 10:27 Uhr
Philo0311
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Zitat: | McOtti postete Hallo
Ist der Warnbalken fest verbaut ? Wofür verwendest Du diesen ? Bei einen fest verbauten Balken müßte dieser in die Zulassung eingetragen werden ! Außerdem darfst Du dabei eigentlich gar nicht rumfahren wenn nicht eingetragen .... wenn er in den Papieren steht darfst Du den nur verwenden wenn es vorgeschrieben ist und nicht einfach nur weil es "Geil" aussieht.
Gruß Uwe |
Hallo Uwe,
gerne erkläre ich es Dir, denn ich möchte nicht in die Schublade Wichtigtuer geschoben werden.
Ein guter Bekannter von mir hat eine eigene Schwerlastspedition. Da es eigentlich ein 1 1/2 Mann Unternehmen ist, helfe ich hier des öfteren aus. Mein Fahrzeug ist als BF2 in wenigen Minuten einsatzbereit. Der Wanrbalken ist nicht fest montiert, und muss somit auch nicht eingetragen werden. Eine Verwendung ist behördlich genehmigt, sobald in der Genehmigung ein BF2 vorgeschrieben ist. Den mein Fahrzeug ist defakto ein BF2, da es alle Auflagen, sogar zum Teil die eines BF3 (Beladung,Warnkegel, Blitzleuchte) erfüllt. Zum Einsatzort fährt der Balken abgeplant, da ich kein Angeber bin! Und in den letzten Jahren hatte nie eine Behörde oder Kontrollorgan was an meinem BF2 bzw. meinen Einsätzen was zu jammern, da diese legal ausgeübt worden sind. Sogar die strengen Kollegen der Schwerlastkontrollgruppen hatten nie etwas zu beklagen.
Du siehst, ich fahre nicht einfach rum, weil es GEIL aussieht. Aber man muss nicht immer gleich Mr. Wichtig sein, um einen Balken zu besitzen und zu betreiben. Auch die Helfer im Schilder- und Begleitdienst dürfen selbigen führen. -- Gruß aus Ulm
Philipp alias der Schuppi Dieser Post wurde am 06.03.2009 um 10:29 Uhr von Philo0311 editiert. |