082 — Direktlink
30.03.2006, 09:19 Uhr
Gast:sl
Gäste
|
Zitat: | Thomas M postete Solange wie ein Fahrzeug im selben Landkreis (oder Kreisfreien Stadt) bleibt, behält es bei einem Eigentümerwechsel auch sein Kennzeichen. |
dann lass uns hier doch von zulassungsbezirken reden - die können durchaus auch mehrere landkreise oder nur teile davon beinhalten.
aber es ist richtig: wenn das fahrzeug im zulassungsbezirk bleibt, und der neue fahrzeugbesitzer es wünscht, kann er das kannzeichen behalten. spart ein paar euro bei der ummeldung auf den neuen besitzer, weil der verwaltungsaufwand etwas geringer ist...
viele grüße, sebastian |