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29.07.2009, 22:28 Uhr
brg
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Zitat: | Vogel postete Wieso zu lang?
Gehn wir mal von max. 9,5 m Fahrzeuglänge aus, plus max. 10,5 m Schneidwerk, ca. 2 m Rest für Überhang Schneidwerkwagen vorn.. Die Deichsel kann man hier getrost vernachlässigen, da sie eh bis zur Kupplung nahe der Hinterachse reicht...
Und daa die Geräte inzwischen alle gut 3,5 m breit sind läuft ohne Genehmigung eh nix, da sin die 22 bis 23 m Gesamt eher nebensächlich und problemlos genehmigungsfähig.. Direkt sperrig ist so ein Gespann dank Hecklenkung des Dreschers ja nun auch nicht..
Andreas |
Also hier bei uns werden im Normalfall die schneidwerke mit dem Drescher gezogen.Gut ausnahmen gibts auch hier,sind aber eher selten.Meist fehlt das Personal um das Schneidwerk exrta zu fahren.Viele Lohnunternehmer dreschen ja nur und Fahren auch nicht noch die Frucht ab. Haben also gar keinen Schlepper vor Ort bzw.weiteres Personal. Hier in der gegen gibts welche die fangen mit ihrem Drescher in fast 100 km Entfernung an und dreschen dann Heim.
Soweit mir bekannt liegen für jeden Drescher streckenbezogene Genemigungen vor bzw müssen vorliegen.
Und zudem ist mir persönlich ein mit Gelblichtfahrender Drescher mit 9 meter Schneidwerk hintendran lieber, wie das einer mit seinem 50kmh Schlepper meint dieses bei v-max umsetzen zu müssen und dabei die strasse mit einstreut
basti Dieser Post wurde am 29.07.2009 um 22:32 Uhr von brg editiert. |