273 — Direktlink
29.07.2009, 17:57 Uhr
Gast:Vogel
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Wieso zu lang?
Gehn wir mal von max. 9,5 m Fahrzeuglänge aus, plus max. 10,5 m Schneidwerk, ca. 2 m Rest für Überhang Schneidwerkwagen vorn.. Die Deichsel kann man hier getrost vernachlässigen, da sie eh bis zur Kupplung nahe der Hinterachse reicht..
Und daa die Geräte inzwischen alle gut 3,5 m breit sind läuft ohne Genehmigung eh nix, da sin die 22 bis 23 m Gesamt eher nebensächlich und problemlos genehmigungsfähig.. Direkt sperrig ist so ein Gespann dank Hecklenkung des Dreschers ja nun auch nicht..
Andreas |