780 — Direktlink
16.05.2010, 16:00 Uhr
Fredi Staubli
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Zulassen und herumfahren ist aber nicht ganz das selbe!
Eventuell in Frankreich ähnlich wie in der Schweiz, was im eigenen Land, Bauartbdingt nicht zugelassen wird,fährt mit Schildern aus einem Nachbarland und kriegt dann plötzlich Sondergenehmigungen, für ein Fahrzeug, welches im eigenen Land nicht zulassungsfähig ist.
Beispielsweise können selbstfahrende Geräte, Arbeitsmaschinen, udgl. mit mehr als 100to.ges.gew., Achslast >12to. oder höhe >4.0m, in der Schweiz nicht Zugelassen werden.
Grüsse Fredi |