057 — Direktlink
04.09.2007, 10:59 Uhr
Stephan
Moderator
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Wenn sich ein Anwalt findet, der diesen Gesichtspunkt für vetretbar hält und Erfolgschancen für eine solche Klage sieht, die es durchaus geben mag, wird der Rechtschutz mit ziehen. Auf jeden Fall aber wird sich der Fahrer dabei auf äußerst unbequeme Fragen gefaßt machen müßen, besonders dann, wenn er auch noch über qualifizierte Aus- und Weiterbildungen verfügt. Die Idee aber ohne jede Ladungssicherung überhaupt los fahren zu können, läßt an Qualifizierung erheblich zweifeln. Das finde ich jedenfalls. Wenn man sowas macht, muß man auf jeden Fall immer damit rechnen, daß irgendetwas herunter fallen wird.
Ich für meinen persönlichen Teil mache lieber ein paar Gurte zusätzlich an die Ladung, weil ich ja auch der jenige bin, der die Hände am Lenkrad hat. Damit bin laut Gesetz ebenso verantwortlich für die Sicherung meiner Ladung. Und im Falle eines Falles möchte ich mich nur sehr ungerne auf den Verlader oder gar den Fahrzeughalter verlassen. Bisher, toi toi toi, habe ich noch nichts während der Fahrt verloren. Dafür aber einmal einen schönen Nebenjob, weil der Chef allen Ernstes meinte, man könne ohne Verzurrung fahren. Ich habe angeboten, dann eben ein anderes Fahrzeug zu fahren, wurde aber nach hause geschickt. Inzwischen wird der Laden abgewickelt, was aber offenbar keinen wirklichen Verlust bedeutet, oder?
Gruß vom Rhein Stephan -- Gruß vom Rhein Stephan
"Hätten Sie aber können!!!" |